
Partner
Alle Partner der Kanzlei sind als deutsche Patentanwälte und als European Patent, Trademark and Design Attorneys zugelassen. Wir sind vertretungsberechtigt vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), vor dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Europäisches Marken- und Geschmacksmusteramt, HABM/OHIM)), dem Internationalen Büro für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI), dem Bundespatentgericht (BPatG) und in Patentnichtigkeitsverfahren auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Bei zivilgerichtlichen Klageverfahren wirken wir vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten mit.
Wir sind jederzeit in der Lage, Verfahren und Verhandlungen auch in englischer Sprache zu führen.
Wir sind jederzeit in der Lage, Verfahren und Verhandlungen auch in englischer Sprache zu führen.