
Patente/Gebrauchsmuster
Patente und Gebrauchsmuster werden auf allen Gebieten der Technik für Erfindungen erteilt. Sie verleihen das zeitlich befristete Privileg, allein den wirtschaftlichen Nutzen aus der Erfindung zu ziehen. Dritten kann eine Benutzung untersagt werden.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend zu den technischen Schutzrechten Patent und Gebrauchsmuster. Wir kümmern uns um deren Erlangung durch das professionelle Ausarbeiten von Erfindungsanmeldungen und durch deren Vertretung im Erteilungs- und Eintragungsverfahren vor nationalen und internationalen Behörden und Gerichten. Deutsche, europäische und internationale Patentanmeldungen vertreten wir direkt, für den Erwerb nationaler Patente im Ausland verfügen wir über ein bewährtes und weit verzweigtes Netzwerk von Kollegen vor Ort. Erteilte Schutzrechte verteidigen wir engagiert gegen Angriffe in Einspruchs-, Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren. Auch bei der Bekämpfung von Drittschutzrechten durch Einsprüche, Löschungs- oder Nichtigkeitsverfahren setzen wir uns für die Interessen unserer Mandanten ein.
Wir sind auch als Berater in Verletzungsangelegenheiten ein umsichtiger und zuverlässiger Partner. Wir analysieren sowohl eigene Schutzrechte und deren mögliche Verletzung durch Produkte von Wettbewerbern als auch Fremdschutzrechte und deren Auswirkungen auf eigene Entwicklungen. Wir begleiten Entwicklungsprojekte durch eigene Anmeldungen und durch das gezielte Recherchieren zum Stand der Technik. Wir erstellen Gutachten zu möglichen Verletzungen und zur Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten. Und wir vertreten unsere Mandanten in enger Kooperation mit auf Patentverletzungsverfahren spezialisierten lokalen Anwälten vor den zuständigen Gerichten.
Sie haben ein patentrechtliches Problem? Lassen Sie uns darüber reden – sprechen Sie uns an.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend zu den technischen Schutzrechten Patent und Gebrauchsmuster. Wir kümmern uns um deren Erlangung durch das professionelle Ausarbeiten von Erfindungsanmeldungen und durch deren Vertretung im Erteilungs- und Eintragungsverfahren vor nationalen und internationalen Behörden und Gerichten. Deutsche, europäische und internationale Patentanmeldungen vertreten wir direkt, für den Erwerb nationaler Patente im Ausland verfügen wir über ein bewährtes und weit verzweigtes Netzwerk von Kollegen vor Ort. Erteilte Schutzrechte verteidigen wir engagiert gegen Angriffe in Einspruchs-, Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren. Auch bei der Bekämpfung von Drittschutzrechten durch Einsprüche, Löschungs- oder Nichtigkeitsverfahren setzen wir uns für die Interessen unserer Mandanten ein.
Wir sind auch als Berater in Verletzungsangelegenheiten ein umsichtiger und zuverlässiger Partner. Wir analysieren sowohl eigene Schutzrechte und deren mögliche Verletzung durch Produkte von Wettbewerbern als auch Fremdschutzrechte und deren Auswirkungen auf eigene Entwicklungen. Wir begleiten Entwicklungsprojekte durch eigene Anmeldungen und durch das gezielte Recherchieren zum Stand der Technik. Wir erstellen Gutachten zu möglichen Verletzungen und zur Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten. Und wir vertreten unsere Mandanten in enger Kooperation mit auf Patentverletzungsverfahren spezialisierten lokalen Anwälten vor den zuständigen Gerichten.
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