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Geschmacksmuster/Designs

Geschmacksmuster/Designs

Das Design eines Produktes zählt zu den entscheidenden Faktoren für seinen Markterfolg. Das passende Schutzrecht ist das Geschmacksmuster: Es schützt die Farb- und Formgebung eines Erzeugnisses und mitunter auch weitere sensorisch erfahrbare Eigenschaften. Das eingetragene Geschmacksmuster verleiht das alleinige Recht, das Design zu benutzen, und kann bis zu 25 Jahre aufrechterhalten werden.

Wir beraten unsere Mandanten rund um das Thema Designschutz. Wir kümmern uns um die Erlangung von Schutz für neue Designs durch Einreichen professioneller Anmeldungen und durch deren Vertretung vor den nationalen und internationalen Behörden und Gerichten. Für nationalen Designschutz im Ausland verfügen wir über ein bewährtes und weit verzweigtes Netzwerk von Kollegen vor Ort. Eingetragene Schutzrechte verteidigen wir engagiert gegen Angriffe; bei der Bekämpfung von Drittschutzrechten setzen wir uns für die Interessen unserer Mandanten ein.

Auch in Verletzungsangelegenheiten sind wir als Berater ein umsichtiger und zuverlässiger Partner. Sie haben ein designrechtliches Problem? Lassen Sie uns darüber reden – sprechen Sie uns an.